Lehrbetrieb – die Zukunft in sicheren Händen
Personelle Voraussetzungen
Die fachlichen Anforderungen an eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt, wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt:
a. Logistikerin oder Logistiker EFZ mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
b. Logistikassistentin oder Logistikassistent mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
c. Lageristin oder Lagerist mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
d. Postangestellte oder Postangestellter mit mindestens vier Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
e. EFZ eines anderen Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich der Logistikerin oder des Logistikers EFZ und mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
f. einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet für mehr Informationen hier klicken – dann auf das PDF Mindestanforderungen an einen Lehrbetrieb verlinken
Die fachlichen Anforderungen an eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt, wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt:
a. Logistikerin oder Logistiker EFZ mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
b. Fachfrau Bahntransport oder Fachmann Bahntransport EFZ mit mindestens drei Jahren
beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
c. Logistikassistentin oder Logistikassistent mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
d. Postangestellte oder Postangestellter mit mindestens vier Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
e. Lageristin oder Lagerist mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
f. Postangestellte oder Postangestellter mit mindestens vier Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
g. EFZ eines anderen Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich des jeweiligen Berufs und mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
h. einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet.
Die fachlichen Anforderungen an eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt, wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt:
a. Logistikerin oder Logistiker EFZ mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
b. Fachfrau Bahntransport oder Fachmann Bahntransport EFZ mit mindestens drei Jahren
beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
c. Logistikassistentin oder Logistikassistent mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
d. Postangestellte oder Postangestellter mit mindestens vier Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
e. Lageristin oder Lagerist mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
f. Postangestellte oder Postangestellter mit mindestens vier Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
g. EFZ eines anderen Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich des jeweiligen Berufs und mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
h. einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet.
Die fachlichen Anforderungen an eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt, wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt:
a. Logistikerin oder Logistiker EFZ mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
b. Fachfrau Bahntransport oder Fachmann Bahntransport EFZ mit mindestens drei Jahren
beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
c. Logistikassistentin oder Logistikassistent mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
d. Postangestellte oder Postangestellter mit mindestens vier Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
e. Lageristin oder Lagerist mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
f. Postangestellte oder Postangestellter mit mindestens vier Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
g. EFZ eines anderen Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich des jeweiligen Berufs und mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
h. einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet.
Betriebliche Voraussetzungen
Warenannahme und Warenausgang über eine Rampe (Bahn und/oder Strasse)
Geeignete Flurförderzeuge für interne Transporte
Sortier- und Förderanlagen für die Bearbeitung von Sendungen oder Produkte (Sortier- oder Verteilzentren)
Zugriffsmöglichkeit auf PC-Infrastruktur des Unternehmens, Notebook wird in Berufsfachschule sowie in überbetrieblichen Kursen benötigt
Arbeitsplatz für Studium, Lerndokumentation und Schulungen durch Berufsbildner und Praxisbetreuer
Geeignete Zustellfahrzeuge für die zu transportierenden Sendungen und Gütern von der Annahme
bis zur Zustellung.
Zeitgemäss eingerichteter Arbeitsplatz für die Vor- und Nacharbeiten, die für die Zustellung von Sendungen
und Gütern anfallen.
Infrastruktur für die Sortierprozesse von Brief- und/oder Paketsendungen
Zugriffsmöglichkeit auf PC-Infrastruktur des Unternehmens, Notebook wird in Berufsfachschule sowie in
überbetrieblichen Kursen benötigt
Arbeitsplatz für Studium, Lerndokumentation und Schulungen durch Berufsbildner und Praxisbetreue
Zeitgemäss eingerichtetes Lager mit einer funktionstüchtigen Lagerbewirtschaftung
(manuell oder EDV unterstützt).
Von Vorteil diese Staplergeräte: Gegengewichts-, Quersitz-Schubmaststapler, Quersitz-Pratzenstapler sowie
Deichselgeräte, im Minimum jedoch eine Kategorie R1 sowie Kategorie S2.
Zugriffsmöglichkeit auf PC-Infrastruktur des Unternehmens, Notebook wird in Berufsfachschule sowie in
überbetrieblichen Kursen benötigt
Zugriffsmöglichkeit auf Systeme und Arbeitsgeräte
Arbeitsplatz für Studium, Lerndokumentation
Garderobe, WC, Duschmöglichkeit und Trocknungsraum für Kleider
Anwendungsmöglichkeit verschiedener Arbeitsmittel (z. Bsp. Funkgerät)
Mindestanforderungen und Kontaktadressen der Kantonalen Lehraufsichten in der Schweiz
Die vorliegende Richtlinie definiert die minimalen Anforderungen an einen Lehrbetrieb. Sie dienen der Sicherung der verordnungskonformen und qualitativ ausreichenden Berufsbildung im Berufsfeld Logistik. Dabei wird zwischen betrieblichen und personellen Voraussetzungen unterschieden.